SPD und CDU "geben den Schuss frei"

Eckhoff und Böhrnsen einigen sich auf Formulierung: Rechtsklarheit und Eigenverantwortung

(veröffentlicht im Weser Report, 8.7.2001)


Bremen. In Notwehr dürfen Bremer Polizisten jetzt auch Menschen töten. Allerdings darf der so genannte finale Rettungsschuss nicht angeordnet werden. Darauf haben sich nach langen Verhandlungen die beiden Fraktionsvorsitzenden Jens Böhrnsen (SPD) und Jens Eckhoff (CDU) geeinigt.

In der jetzt gefundenen Lösung wird Polizisten ausdrücklich erlaubt, zum Selbstschutz oder zum Schutz von anderen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Das Grundrecht auf Leben wird damit eingeschränkt. Diese Maßnahme darf aber nicht befohlen werden. "Der Einsatzleiter kann also nicht sagen: 'Schieß!', sondern nur: “Ich gebe den Schuss frei.'", erläutert Jens Böhrnsen den Kompromiss.

"Blick ins Gesetz genügt"

Damit sei einerseits Rechtsklarheit geschaffen worden. Böhrnsen: "Die Beamten wissen jetzt mit einem Blick ins Polizeigesetz, was sie dürfen." Andererseits sei aber nicht das militärische Prinzip von Befehl und Gehorsam auf die Polizei übertragen worden.

Mit dieser Formulierung, die auch verfassungsrechtlich abgesegnet wurde, ist ein etwa 20 Jahre dauernder Konflikt um das Bremer Polizeigesetz beigelegt. Eckhoff und Böhrnsen sind zufrieden: "Die Reform war ein großer Brocken für die Koalition, aber jetzt ist dieser letzte Stein aus dem Weg." In der Augustsitzung kann die Bürgerschaft in zweiter Lesung über das nunmehr komplette Reformwerk abstimmen. Mit weiteren Problemen rechnen die Fraktionsvorsitzenden nicht. (bik)

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